Schlüsselwörter: EU-Subventionen für Dekarbonisierungsmaßnahmen für erneuerbare Energien
Gemäß den EU-Beihilfevorschriften hat die Europäische Kommission ein deutsches Förderprogramm in Höhe von insgesamt 4 Milliarden Euro genehmigt. Das teilweise aus dem Recovery and Recovery Fund (RRF) abgeleitete Programm zielt darauf ab, Unternehmen, die dem EU-Emissionshandelssystem (ETS) unterliegen, bei der Dekarbonisierung ihrer industriellen Produktionsprozesse zu unterstützen, um die Verwirklichung der strategischen Ziele des Green Deal in Deutschland und der EU zu fördern. Deutschland hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2045 Klimaneutralität zu erreichen. Die Reduzierung der Kohlendioxidemissionen in Grundstoffindustrien wie Stahl, Zement, Papier, Glas und Chemie steht jedoch vor Herausforderungen. Es ist schwierig, signifikante Emissionsreduktionen allein durch den Ersatz fossiler Brennstoffe durch erneuerbare Energien zu erreichen. . Hierzu sind neue und oft kostenintensive Produktionsverfahren erforderlich, die in vielen Fällen noch nicht wettbewerbsfähig sind.
Kernziel des Plans ist es, die deutsche Industrie bei der Reduzierung der Treibhausgasemissionen im Produktionsprozess zu unterstützen. Zu den durch das Programm unterstützten Projekten gehören der Bau von Öfen zur Herstellung von Glas mit Strom und der Ersatz traditioneller Stahlproduktionsprozesse durch wasserstoffbetriebene Direktreduktionsanlagen. Begünstigte sind Unternehmen der Chemie-, Metall-, Glas- oder Papierindustrie, die im Rahmen des EU-ETS tätig sind. Um die Förderfähigkeit sicherzustellen, müssen Projekte innerhalb von drei Jahren eine Emissionsreduzierung von 60 % gegenüber der besten konventionellen Technologie auf Basis des ETS-Benchmarks und innerhalb von 15 Jahren eine Emissionsreduzierung von 90 % erreichen.
Projekte, die gefördert werden sollen, werden im Rahmen eines offenen Ausschreibungsverfahrens ausgewählt und anhand von zwei Kriterien eingestuft: (i) der Mindestbetrag der erforderlichen Unterstützung pro vermiedener Tonne Kohlendioxid (CO2)-Emissionen (Hauptkriterium) und (ii) Projekt Leistung Erhebliche Reduzierung der CO2-Emissionen.
Die Fördermittel werden in Form von Two-Way Carbon Contracts for Difference (CCfD), sogenannten „Klimaschutzverträgen“, mit einer Laufzeit von 15 Jahren vergeben. Im Vergleich zu herkömmlichen Technologien erhalten die Begünstigten jährlich eine Zahlung oder zahlen sie an den Staat auf der Grundlage von Angebotsänderungen und relevanten Marktpreisen (z. B. Kohlenstoff- oder Energieinput). Diese Maßnahme deckt nur die tatsächlichen Mehrkosten ab, die mit dem neuen Produktionsprozess verbunden sind. Wenn sich die Projektkosten für die Betriebsunterstützung verringern, ist der Begünstigte verpflichtet, die Differenz an die deutschen Behörden zurückzuzahlen. Daher dürfte die Gesamtsumme der tatsächlich ausgezahlten Subventionen deutlich unter den maximal veranschlagten 4 Milliarden Euro liegen.
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck lobte die Entscheidung der EU als „innovative Entscheidung in einer energieintensiven Branche“ und sagte, dass der Differenzvertrag „sicherstellt, dass die wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands durch innovative, umweltfreundliche Technologien und nachhaltige Beschäftigungsmöglichkeiten nachhaltige Werte schafft“. Es wird erwartet, dass Deutschland bis zum Auslaufen des Plans im Jahr 2045 den Kohlendioxidausstoß um insgesamt rund 350 Millionen Tonnen reduzieren wird.