Die Generaldirektion für Handel, Industrie und Handel (DGTR) hat vorgeschlagen, dass Indien für einen Zeitraum von fünf Jahren ab dem 29. März 2022 Antidumpingzölle auf beschichtete Rückseitenfolien mit Ursprung in oder Herkunft aus China einführt.
Der indische Modulhersteller RenewSys India hat der DGTR vorgeschlagen, Antidumpingzölle auf aus China eingeführte beschichtete Rückseitenfolien einzuführen. Danach leitete die DGTR eine Antidumpinguntersuchung ein.
Laut RenewSys sind die beschichteten Rückseitenfolien in China identisch mit denen aus Indien. Gepumpter importierte Rückseitenfolien unterscheiden sich nicht in technischen Spezifikationen, Qualität, Funktionalität oder Endverwendung.
Im März 2021 leitete die DGTR eine detaillierte Untersuchung der aus China importierten beschichteten Rückseitenfolien ein und veröffentlichte ihre Ergebnisse und Empfehlungen. Der Erhebungszeitraum läuft vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020.
Die DGTR führte auch eine Schadensanalyse durch, um die Auswirkungen des Dumpings auf den inländischen Wirtschaftszweig zu verstehen. Die verschiedenen in der Analyse erfassten Zeiträume sind April 2017 bis März 2018, April 2018 bis März 2019, April 2019 bis März 2020 und der eigentliche Erhebungszeitraum.
Eine beschichtete Rückseitenfolie ist ein Polymerzusammensetzungsmaterial, das bei der Herstellung von Photovoltaikmodulen verwendet wird und die Module vor Schmutz, Staub, Feuchtigkeit und Zerfall schützt.
In ihrer Untersuchung stellte die DGTR fest, dass beschichtete Rückseitenfolien zu einem Preis unter dem Normalwert nach Indien ausgeführt worden waren, was zu Dumping geführt hatte, und dass das Dumping erheblich war. Im Untersuchungszeitraum gedumpt China jährlich 331 Tonnen beschichtete Rückseitenfolien.
Die DGTR stellte fest, dass der absolute Wert der Einfuhren beschichteter Rückseitenfolien aus China während des gesamten Schadensuntersuchungszeitraums gestiegen sei. Die cif-Preise dieser Einfuhren liegen deutlich unter den nicht betroffenen Preisen des inländischen Wirtschaftszweigs, was darauf hindeutet, dass die Preise um 20 % bis 30 % stark unterbewertet sind.
Importierte beschichtete Rückseitenfolien liegen unter den Umsatzkosten, was sich preisdrückend auf die indische Industrie ausgewirkt hat. Im Untersuchungszeitraum erlitt die heimische Industrie Verluste, sogar EBIT und Kapitalrendite waren negativ, und auch der Cash-Gewinn des heimischen Wirtschaftszweigs ging stark zurück.
Die DGTR kam zu dem Schluss, dass der Schaden für den inländischen Wirtschaftszweig nicht auf einen anderen bekannten Faktor zurückzuführen sei. Daher verursachte die aus dem Zielland eingeführte gedumpte Ware dem inländischen Wirtschaftszweig erheblichen Schaden.
Aus den aktenkundigen Informationen geht hervor, dass die Auswirkungen der Nichteinführung von Antidumpingzöllen auf Verbraucher oder nachgelagerte Industriezweige minimal sind. Daher verstößt die Einführung von Antidumpingzöllen nicht gegen das öffentliche Interesse.
Die DGTR kam zu dem Schluss, dass Indien nach den Antidumpingvorschriften Antidumpingzölle einführen muss, um dem Dumping und den daraus resultierenden nachteiligen Auswirkungen nach einer Untersuchung über Dumping, Schädigung und Schadensursache entgegenzuwirken.
Nach den Vorschriften über niedrigere Steuersätze schlägt die DGTR vor, Antidumpingzölle in Höhe des niedrigeren Betrags der Dumpingspanne und der Impact-Marge einzuführen, wodurch die Auswirkungen auf den inländischen Wirtschaftszweig, der von 20 % betroffen ist, beseitigt werden.
Die DGTR schlägt vor, Antidumpingzölle in Höhe von 762 $/metrische Tonne auf beschichtete Rückseitenfolien von Herstellern wie China oder Jolywood und 908 $/metrische Tonne auf alle anderen Hersteller zu erheben.
Gemäß dem Verfahren wird die DGTR, die die vom Handelsministerium benannte Behörde ist, die Einführung vorläufiger Antidumpingzölle oder endgültiger Antidumpingzölle empfehlen. Das Finanzamt wird dann innerhalb von drei Monaten auf Empfehlungen reagieren, um solche Steuern einzuziehen oder zu entsorgen.
Die DGTR empfahl ferner die Einführung von Antidumpingzöllen auf bestimmte aus China eingeführte flachgewalzte Aluminiumerzeugnisse, um die durch das Dumping auf dem indischen Markt verursachten Schäden auszugleichen. Hindalco Industries stellte bei der DGTR im Namen des inländischen Wirtschaftszweigs einen Antrag auf Einleitung einer Antidumpinguntersuchung betreffend flachgewalzte Aluminiumerzeugnisse, die aus China eingeführt wurden.